Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung und Beihilfe übernommen.
Abhängig von der Ihrer Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif kann die Anzahl der Therapiesitzungen, die bewilligt werden, variieren.
Es ist daher sinnvoll, dass Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung/ Beihilfestelle Kontakt aufnehmen und klären, welche Anzahl an Psychotherapiestunden übernommen wird und welche Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen.
Die notwendigen Formulare lassen Sie sich vor Beginn der Psychotherapie zustellen.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung á 50 Minuten erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Monatlich erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung/ Beihilfe zur Erstattung einreichen.