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Selbstzahlende

Eine Psychotherapie für selbstzahlende:r Patient:innen ist möglich.

Der Vorteil ist, dass die Therapie ohne Antragsverfahren bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Absprache mit Ihrer privaten Krankenversicherung begonnen werden kann.

Die in Anspruch genommenen Leistungen werden nicht in den Unterlagen Ihrer Krankenversicherung gespeichert.

Lediglich eine Konsultation zur somatischen Abklärung bei dem/der Haus- oder Kinderärzt:in ist erforderlich.

Es wird ein Behandlungs- und Honorarvertrag abgeschlossen.

Das Honorar pro Einzelsitzung á 50 Minuten entspricht der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).