Selektivvertrag Betriebskrankenkasse und Psychotherapievertrag BAHN BKK
Psychotherapie kann außerhalb der Regelversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt werden.
Mit einer Betriebskrankenkasse besteht gemäß § 140a SGB V ein Selektivvertrag.
Mit der BAHN BKK besteht entsprechend der Satzung der BAHN BKK ein spezieller Psychotherapievertrag.
Wenn Sie bei einer dieser Krankenkassen versichert sind, werden die Kosten für die Psychotherapie ohne längere Wartezeiten übernommen.
Vor dem Beginn der probatorischen Sitzungen wird ein Überweisungsschein von dem/der Hausärzt:in, Kinderärzt:in oder Fachärzt:in benötigt.
Für Fragen zum Procedere der außervertraglichen Psychotherapie bei einer Betriebskrankenkasse oder der BAHN BKK stehe ich gerne zur Verfügung.
Betriebskrankenkasse
Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie in einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Zur Beantragung der Psychotherapie über den vorhandenen Selektivvertrag berate ich Sie gerne telefonisch.
BAHN BKK
Zur Beantragung der Psychotherapie berät Sie das Team der BAHN BKK montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr unter 0800 2246255 oder nutzen Sie das Kontaktformular für die Anfrage eines Beratungstermins.
Weitere Informationen zur Psychotherapie finden Sie auf der Webseite der BAHN BKK.
Bei der BAHN BKK buchen Sie einen Ersttermin in meiner Praxis über den Arzt-Termin-Service von InfoMedicus.
Alternative Termine können in meinen telefonischen Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 9:00 bis 10:00 Uhr unter 01514 6185755 vereinbart werden.